Liebe Mitglieder und Gäste,
Ab dem 23.08.2021 gilt für viele öffentliche Einrichtungen die 3G-Regel. Es können öffentliche Einrichtungen und Dienste nur noch in Anspruch genommen werden, sofern die Person geimpft, genesen oder getestet ist. Dies ist analog oder digital (Papier oder Handy) nachzuweisen. Als Testnachweise werden nur PCR-Tests anerkannt, die nicht älter als 24 Stunden alt sind.
Ab sofort und bis auf Weiteres gilt auch bei uns die 3G-Regel! Wer also nicht einen vollständigen Impfschutz, eine überstandenen Corvidkrankheit oder einen aktuellen Antigen-Schnelltest vorlegen kann, darf an unseren Zusammentreffen leider nicht teilnehmen.